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Alle Fragen rund um Poolfahrzeuge einfach beantwortet

Vimcar ist ein junges Unternehmen aus Berlin, das es sich zur Mission gemacht hat, mittelständische Fuhrparks zu digitalisieren. Mit unserem Flottenmanagement-System bieten wir kleinen und mittleren Fuhrparks schlanke Lösungen für den Alltag.

Gemeinsam mit unserem Partner Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) und der Fachautorin Vicky Johrden haben wir es uns zum Auftrag gemacht, komplexe Fragen rund um die Versteuerung von Poolfahrzeugen einfach zu erklären. Das Ergebnis ist eine Mandanteninformation, die inzwischen von Steuerkanzleien bundesweit bei ihrer Beratung zum Thema Firmenwagenversteuerung eingesetzt wird.

Kapitel 1: Poolfahrzeuge oder Dienstwagen
Wo liegen die Unterschiede?

Ein Fuhrpark, aus dem sich mehrere Mitarbeiter bedienen dürfen, ist vor allem dann eine interessante Alternative zum klassischen Dienstwagenkonzept, wenn Ihre Mitarbeiter nicht alle gleichzeitig über ein Auto verfügen müssen.


Dienstwagen oder Poolfahrzeug?
Als Dienstwagen gilt ein Firmenfahrzeug, das dauerhaft einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet ist und ausschließlich von diesem unentgeltlich oder gegen eine Kostenbeteiligung genutzt wird. Ein Fahrzeug, das hingegegen mehreren Mitarbeitern für die Nutzung zur Verfügung steht, wird als Poolfahrzeug bezeichnet.

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Kapitel 2: Der geldwerte Vorteil:
Privatfahrten und Arbeitswege mit dem Poolfahrzeug

Grundsätzlich ist die Bereitstellung eines Poolfahrzeugs nicht auf betriebliche Termine, wie Fahrten zu Kunden oder Lieferanten, beschränkt. Viele Unternehmen erlauben zudem die Privatnutzung ihrer Poolfahrzeuge, um für Mitarbeiter zusätzliche Motivationsanreize zu schaffen.


Nur dienstlich oder auch privat?
Dürfen die Mitarbeiter die Poolfahrzeuge auch privat nutzen, ist der geldwerte Vorteil je Mitarbeiter zu ermitteln. Diesen behandelt das Finanzamt steuerlich wie einen Gehaltszusatz, d.h. der ermittelte Betrag ist zur Berechnung der Steuer und Sozialversicherungsbeiträge dem laufenden Lohn hinzuzurechnen. Mehr Lesen...